Waitangi: nationaler Feiertag in Neuseeland, auch Waitangi-Tag genannt

Der 6. Februar ist nationaler Feiertag in Neuseeland, auch Waitangi-Tag genannt. Kurz nach der Entdeckung Neuseelands durch Captain James Cook im Jahre 1769 zog es Händler, Robben- und Walfänger, Wissenschaftler sowie Hasardeure in die Ferne des Südpazifiks.

Zwischen den ersten Siedlern und den Ureinwohnern Neuseelands, den Maori, kam es ständig zu Konflikten. Um Ordnung herzustellen, den luktrativen Handel für die Weißen zu fördern und mit den Maori über Landverkäufe zu verhandeln, reiste im 1837 Captain William Hobson nach Neuseeland. Erfolgreich handelte Hobson mit den Maori einen Vertrag aus, der als “Treaty of Watangi“ später das Fundament der neuseeländischen Nation bilden sollte.

Der Vertrag erkannte die Souveränität der britischen Krone an, die zu diesem Zeitpunkt von Queen Victoria repräsentiert wurde. Gleichzeitig verpflichteten sich die Maori Landverkäufe ausschließlich an diese sowie ihre Repräsentanten zu verkaufen. Gleichzeitig wurden die Maori ausdrücklich unter den “königlichen Schutz“ des Souveräns gestellt sowie alle Rechte und Privilegien britischer Staatsbürger zugesichert.

Die Maori sollten uneingeschränkte und ungehinderte Zugang zum Grundeigentum, den Wäldern, Fischgründen und anderen Ressourcen haben, unabhängig davon, ob es sich dabei um kollektives oder individuelles Eigentum handelt. Am 6. Februar 1840 unterzeichneten 46 Maori-Häuptlinge den Vertrag von Waitangi an der Bay of Islands auf der Nordinsel.

In darauf folgenden sechs Monaten fügten mehrere hundert weitere Häuptlinge des ganzen Landes dem Vertrag ihre Unterschrift oder ihr “moko“ hinzu. Das moko ist das Häuptlingssiegel, welches der jeweiligen Gesichtstätowierung nach angelehnt ist. Insgesamt konnten die von Hobson beauftragten Beamten und Missionare 512 Einwilligungen von Maori- Häuptlingen zusammenbringen.

Obwohl der Vertrag offiziell die Basis für Frieden, Partnerschaft und Gleichberechtigung zwischen den Maori und europäischen Einwanderern bilden sollte, wurden die Probleme damit in Verbindung stehenden Probleme in Neuseeland nicht beseitigt. Im Gegenteil: Der Vertrag von Waitangi wurde zur Quelle neuer Auseinandersetzungen.

Die Auslegungen der Vertragsbestimmungen führten häufig zu Konflikten, ebenso wie die Tatsache, dass sich die Maori um ihre Rechte betrogen fühlten. Unter anderem lag an der fehlerhaften Übersetzung in die Sprache der Maori, die zu unzähligen Missverständnissen vor der Vertragsunterzeichnung führten. Die Sprache der Maori bedient sich überwiegend Metaphern und Symbolen, wodurch die Worte verschiedene Bedeutungen annehmen können.

Die wenigsten Häuptlinge unterzeichneten die englische Version des Vertrages von Waitangi, sondern nur die Maori-Version. Erstere wird jedoch zur offiziellen Version, in der die Maori die volle Souveränität vollständig und ohne Einschränkungen über ihr Land an die britische Königin abtreten. Vor allem der Begriff der Souveränität ist in der Maori-Sprache unbekannt. Diese Passage wurde in der Maori-Version frei mit Verwaltung übersetzt, womit anzunehmen ist, dass sich die unterzeichnenden Häuptlinge keineswegs bewusst waren dass sie ihre vollständigen Rechte an ihrem Land an britische Krone abgeben.

Die Häuptlinge betrachteten den Vertrag von Waitangi als eine Vereinbarung unter Gleichberechtigten, mit der englischen Königin Victoria als Vertragspartnerin. Ihrem Verständnis nach würde dieser Vertrag ihre traditionelle Macht nicht angreifen, sondern vielmehr den Wirren und der Unsicherheit der neue Zeit, mit den Europäern an ihrer Seite schützen. Gleichzeitig garantierte die Version der Maori weiterhin das traditionelle Häuptlingsrecht, “te tino rangatiratanga“ über das Gebiet ihres jeweiligen Stammes. Fünf Jahre nach der Unterzeichnung des Vertrages von Waitangi kam es in Northland zu den ersten Kämpfen zwischen Weißen und gelinkten Maori. Den Häuptlingen wird immer deutlicher, dass sie mit dem verkauften Land auch ihre Macht verhökerten. Die britische Regierung verkaufte dieses an weisse Siedler weiter. Für diese ging damit ein ständiger Besitzwechsel einher.

Im Gegensatz dazu gingen die Maori, an ihrem traditionellen Prinzip des Kollektivbesitz im Stammesverband festhaltend, von einer Leihgabe aus: Sie erwarteten damit eine Rückgabe des Landes, sobald der Käufer oder die britische Krone das Land nicht mehr nutzt. Die im mittleren Teil der Nordinsel ansässigen Tribes gründeten im Jahr 1857 die Maori- Königsbewegung “Te Kingitanga“, mit dem Ziel eine bessere Verhandlungsposition zu erlangen. Die Häuptlinge wollten mit der britischen Königin und ihren Repräsentanten auf Augenhöhe verhandeln. Von der Kolonialverwaltung werden die Anhänger der Bewegung als Rebellen verdächtigt. So verschärfte sich in den 60er und 70er Jahren des 19. Jahrhunderts Situation bis hin zum Ausbruch der Landkriege.

Die über ein Jahrzehnt lang andauernden Krieg erfasste die Gebiete bis hinüber ins Eastland und tobten auch zwischen verschiedenen Maori-Stämmen. Vor allem die Te Awara aus der Region um die Stadt Rotorua kämpften an der Kolonialseite, teilweise auch ohne sie, was die Vermutung nahe legt, dass während der Landkriege auch traditionelle Fehden zwischen den Tribes ausgetragen wurden. Nach anfänglichen Erfolgen konnten die Anhänger der Königsbewegung ihren Gegnern nicht Stand halten. Ihre Niederlage nutzte die Kolonialverwaltung um sich das Land der Anhänger an zueigenen: Entweder wurde es konfisziert oder die Stämme wurden gegen geringste Entschädigungen enteignet.

Erst 135 Jahre nach Abschluss des Vertrages von Waitangi, im Jahre 1975 wurde in Neuseeland ein Gerichtshof eigens für Streitfälle um Maori-Rechte und Ansprüche aus dem Waitangi-Vertrag gegründet: Das Waitangi-Tribunal. Über vierzig Jahre danach unterzeichneten am 25. Juni 2008 die neuseeländische Regierung und die Vertreter von sieben Maori-Stämmen eine Übereinkunft, welche die Regierungsseite zu einer Zahlung von umgerechnet rund 243 Millionen Euro für die Verletzung des Vertrages von Waitangi verpflichtet. Seit 1975 ist der Vertrag von Waitangi in die UNESCO-Liste der Weltdokumentenerbe eingetragen.